„Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“
Wer wird gefördert?
Generell kommt das WeGebAU-Programm für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte infrage, die entweder qualifiziert und älter oder gering qualifiziert sind. Die konkreten Fördermöglichkeiten sind dabei abhängig vom Alter der Beschäftigten, deren Qualifizierung und der Größe des Unternehmens.
Die Agentur für Arbeit unterscheidet dabei die folgenden Gruppen:
Geringqualifizierte Arbeitnehmer
- ohne anerkanntem Berufsabschluss und mit mind. dreijähriger Berufserfahrung
- mit Berufsabschluss, wenn sie mehr als vier Jahre im Helferbereich tätig sind
Ältere Arbeitnehmer
- die das 45. Lebensjahr vollendet haben
- in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
Arbeitnehmer unter 45 Jahre
- in Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten
- bei Übernahme von mind. 50% der Kosten durch den Arbeitgeber
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit unter 10 Beschäftigten können durch die volle Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Dies gilt unabhängig vom Alter und auch dann, wenn die Schulungszeit außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Abhängig von der Gruppe, zu der die geförderten Arbeitnehmer gehören, übernimmt die Agentur für Arbeit nicht nur die Kosten für die Weiterbildung zu einem gewissen Prozentsatz, sondern fördert auch den Arbeitgeber durch einen Zuschuss zu den Gehältern, die während der Weiterbildung anfallen. Je nach Größe des Unternehmens kann die Förderung der Weiterbildungskosten dabei zwischen 50% und 100% umfassen:
- Bis zu 100% für Geringqualifizierte
- Bis zu 75% für Beschäftigte ab 54 Jahre
- Bis zu 50% für Beschäftige unter 45 Jahre
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Zuschüsse zu den zusätzlich zur Weiterbildung entstehenden Kosten wie beispielsweise Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung und für die Verpflegung gewährt werden.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Gehören Arbeitnehmer zu einer der oben genannten Zielgruppen, müssen für die Aussicht auf eine WeGebAU-Förderung durch die Agentur für Arbeit auch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Die Weiterbildung findet während der üblichen Arbeitszeiten statt
- Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter für die Teilnahme von der Arbeit frei
- Die teilnehmenden Arbeitnehmer haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt
- Der Träger und die Maßnahme sind für die Weiterbildungsförderung zugelassen
Wie wird die Förderung beantragt?
Unternehmen haben die Möglichkeit, bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu beantragen, wenn sie Mitarbeiter durch WeGebAU während der Arbeitszeit weiterqualifizieren möchten. Der Arbeitgeber füllt hierfür einen „Erhebungsbogen“ aus, der dann als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Förderantrags dient.
Für weitere Information:
Ausführliche Informationen für interessierte Unternehmen hat die Agentur für Arbeit auch in einer Broschüre veröffentlicht, die unter dem folgenden Link heruntergeladen werden kann:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung
Kostenlose Hotline: 0800 4 555520