Sie können die Kosten für unsere offenen Kursangebote in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen.
Wenn Sie sich durch eine Weiterbildung gegen Arbeitslosigkeit absichern wollen, können die dadurch entstehenden Kosten als sogenannte Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn die Weiterbildung nicht im Bezug mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, können Sie die Kosten als Sonderausgaben mit Ihrem persönlichen Steuersatz geltend machen. So können mindestens die Ihrem persönlichen Steuersatz entsprechenden prozentualen anteiligen Kurskosten steuerlich abgesetzt werden.
Eine Anerkennung als Werbungskosten für das ganze Jahr ist nur möglich, wenn diese den Arbeitnehmerpauschalbetrag übersteigen.
Typische Weiterbildungskosten:
- Kursgebühren
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
Angeschaffte Arbeitsmittel
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel
Es wurde Bezug genommen auf:
9 EstG = Werbungskosten
10 EstG = Sonderausgaben
9 Abs. 1 ff EStG
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.
9a Nr. 1a EStG
Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: Von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro
10 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6.000 Euro im Kalenderjahr. Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung.
§4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.