Allgemeine Geschäftsbedingungen truecare GmbH

 

truecare® – IT- und Projektmanagement GmbH (truecare® GmbH)
 

1. Inhalt und Form der Einzelverträge
Inhalt und Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen wie insbesondere Aufgabenstellung, Vergütung, Dauer, Fristen, Mitwirkung des Kunden usw. bestimmen sich nach den jeweiligen Einzelverträgen. Die Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Durchführung des Vertrages
Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet die truecare® GmbH die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird die truecare® GmbH stets bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.

 

3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die truecare® GmbH kostenlos erbracht werden. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der truecare® GmbH bei deren Tätigkeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der truecare® GmbH alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die truecare® GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Bei Aufträgen, die mit Subunternehmern produziert werden, sind die vereinbarten Lieferzeiten zu beachten. Die truecare® GmbH haftet nicht für vom Kunden verspätete, unvollständige oder fehlerhaft gelieferte Daten beim Subunternehmer oder bei der truecare® GmbH.

 

4. Unterlagen des Kunden
Die truecare® GmbH wird alle Personen, die mit dem Vertrag betraut werden, zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen verpflichten, die vom Kunden gegenüber der truecare® GmbH ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet worden sind. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, es sei denn, dass der Kunde die Verwendung der Unterlagen gestattet oder sie anderweitig bekannt sind.

 

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt gelieferte Ware stets Eigentum der truecare® GmbH. Bei Drucksachen und Printwerbung ist bei Vertragsabschluss 50 % Vorkasse zu leisten, um die Materialen abzudecken und den Auftrag zu bestätigen.

 

6. Nutzungsrechte
Soweit nicht anders vereinbart erhält der Kunde nach Endabnahme der Lieferung oder Leistung der truecare® GmbH und vollständiger Bezahlung zum vereinbarten Zahlungstermin das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht. Handelt der Kunde nicht im Sinne dieser Vereinbarung ist die truecare® GmbH berechtigt jegliche Nutzung, Verteilung, Vervielfältigung – auch von Teilen der Lieferung oder Leistung – zu untersagen und einen glaubhaften Nachweis darüber zu verlangen.


Bei Überlassung von Lizenzmaterial erhält der Kunde, soweit nichts anders vereinbart, ein nicht ohne schriftliche Zustimmung übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung unter den von der truecare® GmbH dafür spezifizierten Einsatzbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Die Nutzung innerhalb dieser AGB-Lizenz ist die dauerhafte oder vorübergehende, ganze oder teilweise, Vervielfältigung (Kopie) des maschinenlesbaren Lizenzmaterials mittels Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern zur Verarbeitung der darin enthaltenen Instruktionen und Daten in bestimmten Maschinen oder zur Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der darin enthaltenen Programmfunktionen. Darüber hinaus gehört zur vertragsgemäßen Nutzung das Speichern, Übertragen und Anzeigen des maschinenlesbaren Lizenzmaterials auf Maschinen, die mit der bestimmten Maschine verbunden sind sowie der Gebrauch von bedrucktem Lizenzmaterial zur Unterstützung der vorstehend beschriebenen Handlungen.


Für die Nutzung von Lizenzmaterial auf einer anderen als der bestimmten Maschine ist jeweils eine gesonderte Lizenz erforderlich. Sofern die bestimmte Maschine nicht einsatzfähig ist, wird die Nutzung auf einer anderen Maschine zugelassen. Der Kunde ist berechtigt, vom maschinenlesbaren Lizenzmaterial Kopien einschließlich einer Sicherheitskopie anzufertigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist. Gedrucktes Lizenzmaterial darf - sofern nicht anders vereinbart - nicht vervielfältigt werden; zusätzliche Kopien können zu den jeweils gültigen Preisen von der truecare® GmbH bezogen werden. Stellt die truecare® GmbH Lizenzmaterial nur in Maschinencode (Objektcode) zur Verfügung, so geschieht dies, um das darin enthaltene unveröffentlichte Wissen zu schützen. Jede auch nur teilweise Rückumwandlung (Dekompilierung) in eine andere Ausdrucksform ist unzulässig, sofern sie nicht durch ausdrückliche, gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist. Das Copyright und die exklusiven Nutzungsrechte von Angeboten, Konzepten und Entwürfen der truecare® GmbH oder Teilen daraus, liegt stets bei der truecare® GmbH als deren Urheber.

 

 

7. Vergütung
Alle in den Einzelverträgen vereinbarten Vergütungen sind Nettopreise. Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, so wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte der truecare® GmbH abgerechnet, die von den jeweiligen Mitarbeitern mit der Genauigkeit von einer halben Stunde geführt werden. Dabei gilt Reisezeit grundsätzlich als Arbeitszeit. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich. Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über der Schätzung liegt, welche die truecare® GmbH bei Übernahme des Auftrages zugrunde gelegt hat, so ist die truecare® GmbH auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt. Ist die Vergütung je Arbeitsstunde nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart, so ergibt sie sich entsprechend der Qualifikation des betroffenen Mitarbeiters aus der jeweils gültigen Preisliste der truecare® GmbH.

 

8. Zahlungen
Der aktuelle Auftragsstand wird abschlagsweise zum Monatsende abgerechnet, sofern dies nicht schriftlich in anderer Art geregelt ist.
Rechnungen sind nach Eingang beim Kunden innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug fällig. Hiervon ausgeschlossen sind Drucksachen/Print. Hier gelten 50 % Vorkasse auf die gesamten Kosten. Bei Verzug des Kunden kann die truecare® GmbH aus ihren Forderungen ab Fälligkeit Zinsen in banküblicher Form beanspruchen. Bei Kalkulationsfestpreisen sind 50 % der Netto-Vertragssumme bei Auftragserteilung zu entrichten.

 

9. Lieferzeit
Die truecare® GmbH liefert die im Vertrag vorgesehenen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt, Eintritt sonstiger unvorhergesehener Hindernisse, oder unvollständiger oder unzutreffender Information durch den Kunden zurückzuführen, die außerhalb des Willens der truecare® GmbH liegen, so ist die truecare® GmbH berechtigt, die Frist angemessen zu verlängern oder Schadensersatzansprüche aus dem bestehenden Vertrag geltend zu machen. Gerät die truecare® GmbH aus anderen als den vorstehend genannten Gründen in Verzug, so kann der Kunde – sofern ihm nachweislich ein unmittelbarer Schaden entstanden ist – eine Verzugsentschädigung verlangen. Der Kunde erhält eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat des Verzugs 1 von Hundert vom vertraglichen Auftragswert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der vom Verzug betroffen ist. Die Verzugsentschädigung ist beschränkt auf die Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch auf den vertraglichen Auftragswert. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Erfüllung, auch nach Ablauf einer der truecare® GmbH gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Es sei denn, dass die truecare® GmbH wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zwingend haftet. Darüber hinaus haftet die truecare® GmbH nicht bei nicht pünktlicher Anlieferung von Daten, Produktionsmaterialen oder Terminversäumnisse, die durch den Kunden zustande kommen. Weiterhin sind die allgemeinen Geschäftszeiten und Lieferzeiten hierbei zu beachten. Die truecare® GmbH ist Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Eine Lieferung findet nur zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Samstags, Sonn- und Feiertags findet keine Lieferung statt.

 

 

10. Abnahme
Die truecare® GmbH kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Hierzu gehören insbesondere die Vorlage einer schriftlich ausgearbeiteten Konzeption und alle sonstigen in sich abgeschlossenen Phasen zur Erfüllung des Vertrages. Der Kunde wird die Abnahme oder Teilabnahme der von der truecare® GmbH erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen. Eine Verweigerung der Abnahme kann nur unter schriftlicher Angabe triftiger Gründe erfolgen. Werden diese nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Vorlage vorgebracht, so gilt die Abnahme als stillschweigend erteilt.

 

 

10. a Computerviren
Die truecare® GmbH prüft alle Datenträger und Programme im Rahmen der technischen Möglichkeiten und mit der notwendigen Sorgfalt auf Computerviren. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Computerviren entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

 

10. b Nennung des Kunden und des Projektes in der Werbung und im Impressum
Soweit nicht anders vereinbart, hat die truecare® GmbH das Recht, den Kunden und das für den Kunden durchgeführte Projekt bzw. erstellte Produkt, in Werbemaßnahmen zu nennen. Die truecare® GmbH verpflichtet sich zu einer ordnungsgemäßen Berichterstattung und zur ggf. notwendigen Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Weiterhin wird die truecare® GmbH im Impressum des jeweiligen Projekts genannt.

 

 

11. Gewährleistung
Die truecare® GmbH sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Technik ausgeführt werden.


Die Gewährleistungspflichten der truecare® GmbH beschränken sich nach Wahl der truecare® GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mit Rücksicht auf Art und Umfang, der von der truecare® GmbH übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, ist dietruecare® GmbH auch wegen desselben Mangels zu mehrfachen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl eine Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die truecare® GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Dies gilt nicht, soweit die truecare® GmbH bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet.

 


12. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung wegen positiver Vertragsverletzung/positiver Forderungsverletzung wird ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten, der Beschädigung von Datenträgermaterial bzw. etwaiger Folgeschäden aus der Verarbeitung beschränkt sich die Haftpflicht der truecare® GmbH auf den Materialwert der Datenträger und umfasst insbesondere nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht haftet die truecare® GmbH dem Kunden gegenüber nur, wenn die truecare® GmbH oder die Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Haftungswert wird auf den vertraglichen Auftragswert beschränkt. Soweit ein Mitarbeiter der truecare® GmbH bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden tätig wird, verzichtet der Kunde auf alle Schadensersatzansprüche gegen den Mitarbeiter, soweit nicht ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten an Betriebssystemen und installierter Software ist die truecare® GmbH nicht verantwortlich für vorangegangene Schäden und deren nachträgliche Auswirkungen.

 


13. Benutzung der Arbeiten der truecare® GmbH
Der Kunde ist berechtigt, gemäß des Vertrages, das Ergebnis, der von der truecare® GmbH durchgeführten Arbeiten (einschließlich aller Berichte, Programme und sonstigen ausgearbeiteten Unterlagen und Aufzeichnungen) innerbetrieblich zu benutzen, soweit im Einzelvertrag keine weiterreichende Nutzung vereinbart wurde. Jede Weitergabe durch Überlassung von Vervielfältigungen oder auf sonstige Weise innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (dies gilt auch für eine Veröffentlichung oder Verbreitung im Internet/World Wide Web) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der truecare® GmbH.


Andernfalls kann die truecare® GmbH eine Entschädigung in Höhe der üblichen Vergütung für derartige Leistungen fordern. Veröffentlichungen über die Lieferungen oder die Leistungen stehen der truecare® GmbH und dem Kunden frei, sofern sie den Firmennamen und den Anteil des anderen Vertragspartners nennen werden. Eine namentliche Nennung einzelner Mitarbeiter der truecare GmbH ist – zum Schutze des Persönlichkeitsrechtes unserer Mitarbeiter – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

 


14. Schlussbestimmungen
Alle Angebote der truecare® GmbH sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; insbesondere Änderungen, welche die Form des Vertrages betreffen, wobei Briefwechsel (auch in Form eines Fax oder einer E-Mail) genügt. Auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden gilt für den Vertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen (Salvatorische-Klausel). Der Kunde und die truecare® GmbH verpflichten sich jedoch, unverzüglich die nichtige Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlichen, möglichst nahekommenden, sowie rechtlich zulässigen Bestimmung zu ersetzen.